
Der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung (mMe) und einem intelligenten Messsystem ist leicht zu erkennen. Die moderne Messeinrichtung besitzt ein LCD-Display auf dem die Zählerstände angezeigt werden. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem besitzen, dann befindet sich an Ihrem Stromzähler zusätzlich noch eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter- Gateway). Beide Komponenten sind in einem Gerät vereint.

Intelligente Messtechnik ist elementar für eine energiesichere Zukunft. So wird ein effizienteres, umweltfreundlicheres und intelligenteres Energiesystem mit intelligenten Netzen möglich. Das heißt, dass der Strom immer da hin kann, wo er gerade benötigt wird. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wurde eine volkswirtschaftliche Betrachtung in Form einer Kosten-NutzenAnalyse durchgeführt. Diese Analyse bildet die Grundlage für das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. Die Verbraucher sollen gemäß der Kosten-Nutzen-Analyse in vielfacher Hinsicht profitieren: Zum einen erhalten sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens, was zu energiesparendem Verhalten motiviert. Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zum individuellen Verbrauchsverhalten passen und so die Stromkosten senken. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife). Schließlich entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung. Unerwünschte Störungen durch Ableser oder Ablesekarten gehören hier der Vergangenheit an. Darüber hinaus stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z. B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein-/Auszug.
Der englische Begriff „Smart Meter“ wird im deutschen Gesetz nicht verwendet. Stattdessen unterscheidet man hier zwischen „modernen Messeinrichtungen“ (mME) und „intelligenten Messsystemen“(iMSys), welche beide unter den Sammelbegriff „intelligente Messtechnik“ fallen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie sich durch das gesamte Gesetz zieht und Auswirkungen auf den Umfang der Geräte, deren Funktionen und Kosten hat. Die Begriffe sind in § 2 in den Nummern 7 und 15 des Messstellenbetriebsgesetzes (als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende) definiert. In diesem Dokument sind mit „Smart Meter“ die beiden Varianten intelligenter Messtechnik gemeint. Der Smart Meter Rollout umfasst sowohl die Inbetriebnahme von modernen Messeinrichtungen wie auch von intelligenten Messsystemen. „Intelligente Messsysteme“ bestehen aus einer Kombination aus elektronischem Zähler und einem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung. „Moderne Messeinrichtungen“ werden nicht fernausgelesen, verfügen aber ebenfalls über ein digitales Display zur Ablesung der aktuellen Verbrauchsdaten. Diese beiden neuen Zählerarten ersetzen in den nächsten Jahren in allen Gebäuden in ganz Deutschland die traditionellen, schwarzen Ferraris-Zähler und die bisherigen elektronischen Zähler.




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