Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag in Niederspannung

Anschlussnehmer:


Anschlussort:


Vertrag:


Beigefügt sind:


Bitte beachten!

Die Hausinstallation werde(n) ich/wir nur durch einen von der nvb zugelassenen Installateur nach Richtlinien der VDEW, in jeweils gültiger Fassung, ausführen lassen. Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut werden. Eine Freilegung muss aus Gründen der Sicherheit stets möglich sein. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung des Strom-Hausanschlusses die unteren genann-ten Anlagen und Geräte in Betrieb zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist die nvb berechtigt, den nicht genutzten Strom-Netzanschluss kostenpflichtig für den Kunden vom Netz zu trennen.


Anzahl der Wohneinheiten:


1. Vertragsgegenstand

Der Netzbetreiber, die nvb, erstellt und betreibt einen Netzanschluss, d.h. eine Verbindung zwischen Verteilnetz und die oben genannte Kundenanlage. Der Vertrag umfasst nicht den Anschluss von Anlagen zur Einspeisung von Elektrizität. Für diese bedarf es gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.


2. Zustimmung des Grundstückseigentümers

Soweit der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter ist, setzt die Erstellung des Netzanschlusses die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten unter Anerkennung der
damit verbundenen Pflichten voraus.


3. Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für den Netzanschluss

Grundstückseigentümer und Anschlussnehmer erkennen an, dass die „Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
vom 01.11.2006 in der jeweils gültigen Fassung sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV der nvb Bestandteil des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages sind. Die NAV und die ergänzenden Bedingungen zur NAV sind bei der nvb GmbH erhältlich und auch auf der Internetseite www.nvb-netz.de zum Download veröffentlicht. Es gelten die jeweils gülti-gen Anschlussbedingungen


4. Vertragslaufzeit / Kündigung

Der Vertrag tritt mit Auftragsbestätigung des Netzbetreibers in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Hinsichtlich der Kündigungsrechte wird auf §§ 25, 27 NAV hingewiesen.


5. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen des Vertrages erfolgen in Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Für die Stromlieferung ist ein gesonderter Vertrag erforderlich.


Kontakt

Kundenservice

05921 301-222 kundenservice@nvb.de
05921 301-803
hausanschluesse@nvb.de

Störungsnummer

05921 301-142