Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Benutzungsgebühr, die an die Städte und Gemeinden abzuführen ist, damit deren öffentliche Wege zur Verlegung von Leitungen benutzt werden dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ergibt sich aus dem Konzessionsvertrag zwischen der Kommune bzw. Gemeinde in der sich die Entnahmestelle befindet, und der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebge GmbH. Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH berechnet den in der Verordnung über Konzessionsabgaben Strom und Gas – Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgelegten Höchstbetrag, der pro abgerechneter kWh an den Kunden weiterbelastet wird.