nvb Hochlastzeitfenster 2026

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Durch die Veröffentlichung des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgelte gemäß § 19 Absatz 2 der StromNEV ergibt sich die Veröffentlichungspflicht für das Hochlastzeitfenster.