nvb Hochlastzeitfenster 2025
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Durch die Veröffentlichung des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgelte gemäß § 19 Absatz 2 der StromNEV ergibt sich die Veröffentlichungspflicht für das Hochlastzeitfenster.